Studentische Krankenversicherung

Gesundheit

Inhaltsverzeichnis

Anbieter, Tarife und Wissenswertes

Auch als Student unterliegt man natürlich der gesetzlichen Versicherungspflicht – solange es sich nicht um ein berufsbegleitendes Studium handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, die Krankenversicherung über die Eltern laufen zu lassen, bzw. in der Familienversicherung miteingeschlossen und somit auch versichert zu sein. Welche Regelungen dazu gelten, bis zu welchem Lebensjahr diese Absicherung greift, ab wann man sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern muss – und wie teuer diese wird: Das alles und viele weitere Infos erfährt und erhält man im Folgenden.

Infos zur Versicherungspflicht für Studenten

Sobald man einer Hochschule als Student eingeschrieben ist, unterliegt man der gesetzlichen Versicherungspflicht und muss somit nachweisen können, dass man eine Krankenversicherung hat. Diese Versicherungspflicht gilt jedoch nicht, bzw. in abgewandelter Form, wenn Studenten in der Familienversicherung miteinbegriffen sind. Diese Pflicht besteht jedoch auch während eines Urlaubssemesters. Die Versicherungspflicht für Studierende endet jedoch dann, wenn der Student das 30. Lebensjahr vollendet hat oder das 14. Semester abgeschlossen hat. Anschließend können Studenten sich freiwillig versichern.

Darüber hinaus können Studenten sich von der Pflicht einer Krankenversicherung, bzw. der Sozialversicherungen befreien lassen, wenn sie sich – zum Beispiel als Beamtenkinder – privat absichern möchten. Das bietet unter anderem den Vorteil der Beihilfeberechtigung. Der Antrag zur Befreiung muss jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung eingereicht werden und gilt für das gesamte Studium, ein nachträglicher Widerruf ist nicht möglich. Zudem sollte man beachten, dass Studierende nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zur Beihilfe berechtigt sind. Anschließend muss eine vollständige private Krankenversicherung abgeschlossen werden – und die kann gegebenenfalls teuer werden. Ehe man sich also in einer privaten oder gesetzlichen studentischen Krankenversicherung absichert, sollte man die Vor- und Nachteile der jeweiligen Option sorgfältig abwägen.

Die Familienversicherung

Bis zum 25. Geburtstag sind Studenten bei ihren Eltern mitversichert (sofern kein Antrag zur Befreiung gestellt wurde, um sich privat zu versorgen) und müssen keine eigenen Beiträge an die Versicherungen entrichten. Diese Versicherung greift jedoch länger (um die jeweilige Dauer des Dienstes), wenn zum Beispiel ein Wehrdienst oder ein Bundesfreiwilligendienst geleistet wurde.

Um jedoch über die Eltern versichert sein zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So darf das Einkommen pro Monat 385 € nicht übersteigen, eine Ausnahme bildet die Ausübung eines Minijobs – hier darf das Einkommen 450 € pro Monat nicht übersteigen. BAföG-Zahlungen werden in diese Einkommensgrenzen nicht miteinbezogen. Arbeitet man jedoch nur in den Semesterferien, darf das Einkommen deutlich höher sein, um dennoch in der Familienversicherung versichert zu bleiben, da es sich hierbei nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt. Überschreiten Studenten die Einkommensgrenze, so sollten sie sich umgehend bei der Krankenkasse melden, um ihre Krankenversicherung anzupassen – ansonsten können Rückzahlungen/Nachforderungen drohen.

Darüber hinaus erlischt der Anspruch auf Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende dann, wenn ein Elternteil privat versichert ist und dessen Einkommen über dem des zweiten Elternteils liegt, der gesetzlich versichert ist.

Die wichtigsten Infos zu studentischen Krankenversicherungen

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, die über die Familienversicherung abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, sich als Student selbst zu versichern – und das zu vergleichsweise niedrigen Beiträgen. Diese studentische Krankenversicherung (und Pflegeversicherung)kann dann abgeschlossen werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, das 30. Lebensjahr vollendet – oder das 14. Fachsemester abgeschlossen ist. Hat man sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, so gelten die Tarife der gesetzlichen Krankenversicherungen für Studenten nicht. Gegebenenfalls muss man sich bei der privaten Versicherung erkundigen, ob es auch hier günstige Tarife für Studenten gibt.

Die Kosten für eine studentische Krankenversicherung

Bei allen Krankenkassen sind die Tarife für eine Krankenversicherung für Studenten gleich hoch – es sei denn, die Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag. Die Beiträge in der Übersicht:

Krankenversicherung: 64,77 € pro Monat

Pflegeversicherung für kinderlose Studenten über 23 Jahre: 13,73 € pro Monat

Pflegeversicherung für alle anderen Studenten: 12,24 € pro Monat

Insgesamt kosten die Grundleistungen der Krankenversicherungen für Studierende also maximal 78,50 € pro Monat. Allerdings lohnt sich ein Vergleich der Anbieter dennoch, denn viele Versicherungen bieten Sonder- und Wahltarife an oder erheben Zusatzbeiträge, durch diese Optionen kann durch einen Vergleich trotz der grundständigen einheitlichen Regelung gespart werden. Zudem lohnt sich der Vergleich deshalb, weil die unterschiedlichen Versicherer auch unterschiedliche Leistungen bieten, so sind etwa heilpraktische Behandlungen nicht zwingend Bestandteil dieser Angebote. Im Endeffekt gilt es also, sich für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu entscheiden, die die besten – für den Studenten wichtigen – Optionen umfasst.

Die studentische Krankenversicherung ist jedoch nicht mehr möglich, wenn das 30. Lebensjahr vollendet und/oder das 14. Fachsemester abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall muss eine reguläre, gesetzliche Versicherung abgeschlossen werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten der Verlängerung, um die günstigen Tarife und Leistungen beanspruchen zu können. Dazu zählen etwa:

  • Notwendiges Aufbau- nach einem Erststudium
  • Ggf. dann, wenn die Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erlangt wurde
  • Bei Pflege von kranken/behinderten Angehörigen
  • Bei eigener schwerer Krankheit (mind. 3 Monate)
  • Bei eigener Behinderung (Verlängerung um max. 7 Semester)
  • Bei Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung dessen (Verlängerung um max. 6 Semester)
  • FSJ/FÖJ/Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst
  • Bei Engagement in einem Hochschulgremium

Das sollte man beim Tarifvergleich beachten

Die gesetzlichen Krankenkassen, wie etwa die AOK, die DAK oder die BARMER erheben grundsätzlich die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Allerdings unterscheiden sie sich bezüglich ihrer Leistungen sowie bezüglich der angebotenen Sonderkonditionen, die beansprucht werden können – aber auch mit einer (in der Regel geringfügigen) Beitragserhöhung verbunden sind.

So bietet die DAK etwa den Tarif DAKpro Partner 6 Studenten für alle versicherungspflichtigen Studierenden an. Werden in einem Jahr keine Zahlungen durch den Versicherer beansprucht, so erhält man pro Jahr eine einmalige Erstattung in Höhe von 65 €.

Bei der BARMER GEK hingegen kann man den Beitrag um bis zu 25 € pro Monat senken, wenn man an einem Bonusprogramm du Gesundheitskursen teilnimmt. Die Vergünstigungen ergeben sich etwa durch regelmäßige Besuche beim Arzt oder durch die Teilnahme an den Kursen zur Gesundheitsförderung, die beim Anbieter gelistet sind.

Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man einen Tarifvergleich im Internet vornehmen, oder Infomaterialien bei den Krankenkassen anfordern. So kann man Tarife – und vor allem auch die inbegriffenen Leistungen für eine studentische Krankenversicherung vergleichen, um auch im Studium ideal abgesichert zu sein.